Finanzielle Unterstützung steht jedem Pflegebedürftigen zu.

Die Kostenübernahme unserer Leistungen erfolgt für Sie durch alle Pflegekassen.

Sie können unsere Leistungen auch als Nicht-Pflegebedürftiger privat in Anspruch nehmen.

 

Wichtig: Wer eine Pflegestufe hat und Pflegegeld bezieht, ist vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Wir informieren Sie gern, damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.

 

Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 125€ zur Verfügung.

Pflegegeld pro Monat, welches Ihnen für häusliche Pflege zusteht:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

0 Euro

332 Euro

573 Euro

765 Euro

947 Euro

 

Verhinderungspflege für Pflegeperson

Wir bieten Ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege an.

 

Uns ist es wichtig, pflegenden Familienangehörigen die Möglichkeit einer zeitweiligen Entlastung zu bieten. Somit können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen, eigene Freizeit erleben oder eigenen familiären Verpflichtungen nachgehen.

Ab Pflegegrad zwei steht jedem Pflegebedürftigen Anspruch auf Verhinderungspflege zu.

VITACARUS
GmbH & CO.
Pflegeentlastungs KG

!!!! Seit 01.04.2024 auch Pflegeberatung nach § 37.3 !!!!

Fröbelstraße 57a

01159 Dresden

Mobil 01515 853 53 50

E-Mail: carina@vitacarus.de

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